Liebe Gäste,
der partnerschaftliche Charakter der Verträge zwischen dem Mach-Haus und seinen Gästen ist uns sehr wichtig. Wir freuen uns auf individuelle und gemeinsame Lösungen und auf Ihre Ideen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für das Mach-Haus
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen im Mach-Haus sind Vertragsbedingungen
des von Ihnen
erteilten Auftrages.
Buchungskonditionen für die Anmietung des Mach-Haus als Seminarhaus
Die Buchung ist mit der Unterschrift des Seminarorganisators auf
der Reservierungsbestätigung
und einer Anzahlung von 100 Euro fixiert. Die
Anzahlung wird bei der Endabrechnung abgezogen.
Stornogebühren für die Absage von schriftlich bestätigten Aufträgen:
mehr als 50 Tage vorher: keine Gebühren
50. bis 30. Tag: 100 Euro Stornogebühr
29. bis 14. Tag: 100 Euro Stornogebühr plus 30 % des gebuchten Arrangementpreises
13. bis 7. Tag: 100 Euro Stornogebühr plus 50 % des gebuchten Arrangementpreises
weniger als 7 Tage: Volle Berechnung des gebuchten Arrangements
Für private Zimmerbuchungen gilt:
Die Buchung ist verbindlich, sobald Sie von uns schriftlich bestätigt wurde und kann bis 3 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Bei Stornierung bis 1 Tag vorher berechnen wir 50 % des Zimmerpreises. Bei Storno am selben Tag oder Nichterscheinen wird der volle Zimmerpreis fällig.
Preise:
Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste,
die unter www.mach-haus.de einsehbar ist.
Zimmer: Die Gästezimmer im Mach-Haus sind am Anreisetag
frühestens um 13:00 zu beziehen und müssen am Abreisetag bis
spätestens 11:00 Uhr geräumt werden. Andernfalls ist die Miete
für
den ganzen Tag zu bezahlen. Abweichungen von dieser Regelung müssen
schriftlich vereinbart werden.
Getränke:
Das Mach-Haus stellt für Seminare und Tagungen Kaffee, Tee und Wasser kostenlos zur Verfügung. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
werden die weiteren Getränke (Limonaden, Säfte, Bier und Wein) gemäß dem tatsächlichen Verbrauch
in Rechnung gestellt.
Wertsachen:
Wertsachen wie Bargeld, Laptops, Ausstellungsgegenstände
usw., welche von den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden,
unterliegen nicht der Haftung des Mach-Haus.
Musik:
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische
Darbietungen planen, so ist dies dem Mach-Haus rechtzeitig bekannt zu geben. Alle dadurch entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Veranstalters.
Dekoration:
Der Veranstalter ist verpflichtet dem Mach-Haus, die beabsichtigte Installation
von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände schriftlich mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die
Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die
Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, und es müssen
alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche
mit dem Auf- und Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
Raummiete:
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für
die Bereitstellung der gebuchten Räumlichkeiten sowie des von Ihnen
gewünschten Mobiliars, soweit im Hause vorhanden. Das Mach-Haus behält sich den Anspruch der Bezahlung einer nicht durchgeführten
Veranstaltung vor. Die Seminarräume müssen am Abreisetag bis
spätestens 14:00 Uhr geräumt sein, andernfalls ist die Miete
für
den ganzen Tag zu bezahlen. Abweichungen dieser Regelung müssen
schriftlich vereinbart werden.
Rauchverbot:
In allen Innenräumen herrscht Rauchverbot. Raucherzonen
befinden sich vor dem Haupteingang des Seminarzentrums.
Hausschuhpflicht:
Das Mach-Haus ist ein gemütlicher Ort: Bitte lassen Sie Ihre Straßenschuhe nach Möglichkeit im Foyer. Wir bitten darum, die Zimmer sowie den Seminarraum nicht mit Straßenschuhen zu betreten. Sollten Sie Ihre Hausschuhe vergessen haben, leihen wir Ihnen gerne ein Paar "Gästepuschen".
Haftung:
Für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter
oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst
und sind dem Mach-Haus voll zu ersetzen. Das Mach-Haus haftet für
Beschädigungen oder Verlust eingebrachter Gegenstände
nur bei grob fahrlässigem Eigenverschulden, aber keinesfalls für
das Verschulden von Dritten.
Kündigung durch das Mach-Haus:
Das Mach-Haus ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen,
das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
•
die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
•
der Ruf sowie die Sicherheit des Mach-Haus gefährdet
sind
oder
•
höhere Gewalt eintritt.
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem Mach-Haus berechtigt.
Rechnungslegung:
Die Rechnung wird am Ende der Veranstaltung ausgestellt.
Rechnungen sind bar vor Ort oder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge
zahlbar.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Quarnstedt.
Herzlich Willkommen im Mach-Haus.